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Polarlicht Mediengestaltung GmbH
Schwalbacher Straße 93, 65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 54208-10
E-Mail: info@polarlicht.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE201733318
Handelsregister Wiesbaden: HRB 11426
Gerichtsstand und Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden
Verantwortlicher Geschäftsführer: Jörg Schattschneider

Impressum

I. Maßgebliche Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Polarlicht Mediengestaltung GmbH, nachfolgend „Gesellschaft“ genannt, und ihren Auftraggebern. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

2. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Gesellschaft schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet der Gesellschaft die Zahlung der Vergütung.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers, es sei denn, diese werden von der Gesellschaft schriftlich anerkannt.

4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

 

II. Lieferfrist und Liefertermine

1. Eine Lieferfrist beginnt – beziehungsweise ein Liefertermin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Gesellschaft verlassen hat.

3. Die Lieferfrist verlängert sich oder ein Liefertermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Gesellschaft liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.

4. Für Lieferverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Auftraggebers kann die Gesellschaft nicht haftbar gemacht werden.

5. Teillieferungen sind innerhalb der von der Gesellschaft angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

 

III. Lieferumfang und Vergütung

1. Lieferumfang und Vergütung werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Gesellschaft bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Auftraggebers können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen der Gesellschaft durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.

2. Der Gesellschaft ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Auftraggeber. Auch wenn die Leistungen der Gesellschaft nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.

3. Die Gesellschaft behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Auftraggeber ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

4. Die Gesellschaft erbringt zu keinem Zeitpunkt rechtsberatende- oder steuerrechtsberatende Leistungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

5. Die Gesellschaft führt die Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik aus. Insoweit nicht anders vereinbart, trifft die Gesellschaft keine Pflicht, erbrachte Leistungen zu erneuern oder weiterzuentwickeln, insoweit sich der Stand der Technik weiterentwickelt.

 

IV. Zusatzbestimmungen für vereinbarte Dienstleistungen

1. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, insbesondere, wenn Auftragsinhalt die Bereitstellung von externen Dienstleistern (Peers, Promotern, Hostess) und die Erbringung damit verbundener Nebenleistungen ist.

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Dritte einzuschalten. Wenn nicht anders vereinbart, geschieht das im Auftrag und auf Rechnung der Gesellschaft.

3. Die Gesellschaft übernimmt die Bereitstellung von Trainern und Unterlagen für die Schulung von Personal nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

V. Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der Gesellschaft einen Projektleiter. Dieser steht der Gesellschaft während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.

2. Der Auftraggeber unterstützt die Gesellschaft bei ihrer Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Bereitstellung sämtlicher Materialien soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie die Bereitstellung von notwendigen Zugängen oder Login-Daten.  Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essentielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.

3. Der Auftraggeber übersendet der Gesellschaft alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. Die Gesellschaft präferiert die Bereitstellung in digitaler Form. Der Auftraggeber versichert, an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.

4. Der Auftraggeber ermöglicht der Gesellschaft die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von der Gesellschaft erforderlich ist und Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden.

5. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die Leistungen der Gesellschaft rechtlich überprüfen zu lassen. So haftet die Gesellschaft nicht bei rechtlichen Verstößen, wie zum Beispiel gegen das Wettbewerbsrecht, Patentrecht oder Datenschutzrecht. 

6. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der Gesellschaft schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. 

7. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft abgestimmt sowie dokumentiert.  

 

VI. Abnahme und Annahme des Liefergegenstandes

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Die Leistungen gelten ebenso als abgenommen, wenn diese durch den Auftraggeber veröffentlicht oder einem Dritten zur Verwendung übertragen werden. Bei gravierenden Abweichungen wird die Gesellschaft diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Liefergegenstand nutzt oder bezahlt.

2. Nach Abnahme des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Ebenso sind jedwede Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, die sich auf Fehler oder Mängel begründen, die der Auftraggeber bei Abnahme hätte erkennen können.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Bleibt der Auftraggeber mit Annahme des Liefergegenstandes länger als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Gesellschaft nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

 

VII. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte

1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber für den jeweiligen Verwendungszweck die erforderlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte der von der Gesellschaft angefertigten Arbeiten nach Abnahme. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der Gesellschaft angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der Gesellschaft, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst sind, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, von Teilen des Werkes der Gesellschaft oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) für Werke, die nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden durch die Gesellschaft, soweit erforderlich, auf eigene Rechnung eingeholt. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit Werke vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, ist dieser dazu verpflichtet, Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) für diese Werke einzuholen. Die Gesellschaft trifft insoweit keine Kontrollpflicht.

3. Der Auftraggeber hat die Kontrollpflicht, dass alle nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Die Gesellschaft behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.

5. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei der Gesellschaft. Dies gilt auch für Leistungen der Gesellschaft, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt/Vorbehalt von Nutzungsrechten

1. Die Gesellschaft behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gesellschaft nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die Gesellschaft ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von der Gesellschaft ausdrücklich erklärt wird.

4. Der Auftraggeber kann die Liefergegenstände weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen, in Höhe der zwischen Gesellschaft und Auftraggeber vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer, an die Gesellschaft abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Liefergegenstände durch den Auftraggeber hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Auftraggeber sowie die Gesellschaft gleichermaßen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Auftraggeber die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen.

5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum der Gesellschaft stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt die Gesellschaft das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum für die Gesellschaft.

6. Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber der Gesellschaft unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Gesellschaft erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Gesellschaft hinzuweisen.

 

IX. Gewährleistung, Haftung

1. Mängelgewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Liefergegenstandes geltend machen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Mängel, die bei Abnahme erkennbar waren und nicht angezeigt wurden.

2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.

5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.

6. Die Punkte IX 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

8. Bei vertraglicher Vereinbarung über die Bereitstellung von externen Dienstleistern haftet die Gesellschaft nicht für deren Pflichtverletzungen. Ausdrücklich ist die Gesellschaft nicht für Vertragsabschlüsse, die über die Vertretungsmacht des externen Dienstleisters hinausgehen oder für von den externen Dienstleistern (z. B. Peer, Promoter, Hostess) begangenen unerlaubten Handlungen haftbar zu machen.

9. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

 

X. Haftungsausschluss

1. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistung zu kontrollieren. Wird die Gesellschaft mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der Gesellschaft und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.

2. Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die Gesellschaft nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

3. Vor Herausgabe werden die von der Gesellschaft gefertigten Entwürfe dem Auftraggeber eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Auftraggeber diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.

4. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass bezüglich der von der Gesellschaft gelieferten Entwürfe und Arbeiten keine Rechte Dritter bestehen.

5. Insoweit der Auftraggeber die Leistungen der Gesellschaft abgenommen hat, haftet diese nicht für Schäden, die aus Fehlern der Leistungen entstehen, die der Auftraggeber zur Abnahme hätte erkennen können. Zudem haftet die Gesellschaft nicht für Rechtsverletzungen, welche aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten und Informationen oder vom Auftraggeber zu überprüfenden Rechtskonformität resultieren. Der Auftraggeber stellt die Gesellschaft in diesem Rahmen auch von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, denen der Text zur Nutzung überlassen wurde, gegenüber der Gesellschaft geltend machen.

 

XI. Schadensersatz

1. Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Auftraggeber vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen die Gesellschaft Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Auftraggeber den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.

2. Sind diese Fehler vom Auftraggeber unverschuldet, ist die Gesellschaft zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.

3. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die Gesellschaft Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.

4. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Gesellschaft, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, die volle noch ausstehende Vergütung bei dem Auftraggeber geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Falls der Auftraggeber eine mit der Gesellschaft vereinbarte und durch sie ausgeführte Aktion kurz davor oder während der Durchführung abbricht, steht der Gesellschaft die volle Vergütung zu, abzüglich der durch den Abbruch nicht mehr zu zahlenden oder verminderten Honorare Dritter.

 

XII. Datenschutz

1. Die Gesellschaft erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. auch von dessen Mitarbeitern zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich.

3. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

4. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten.

5. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an die Gesellschaft richten. Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt und sind dazu auch nicht verpflichtet.

6. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der Gesellschaft gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

7. Die Parteien sind zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung EU sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und der länderspezifischen Regelungen verpflichtet. Sie haben sicherzustellen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für den vertraglichen Zweck erfolgt. Insoweit es erforderlich ist, werden die Parteien einen Vertrag zur Auftragsvereinbarung schließen.

3. Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die gespeicherten Daten sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Listen jeglicher Art sind zu vernichten oder auf Verlangen der Gesellschaft herauszugeben.

 

XIII. Schlussbestimmungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Gesellschaft zuständig ist. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit der Gesellschaft geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

4. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen rechtskräftig festgestellter Ansprüche zu.

5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Erdachtwerdens vereinbart worden wären.

6. Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft abzuändern. Insoweit bestehende Vertragsverhältnisse vorliegen, wird die Gesellschaft dies dem Auftraggeber 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilen. Insoweit dieser den neuen AGB nicht widerspricht, gelten diese sodann als vereinbart.

AGB

Datenschutzerklärung



1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite »http://www.polarlicht.com« der Polarlicht Mediengestaltung GmbH.
Verantwortlicher: Jörg Schattschneider, Geschäftsführer der Polarlicht Mediengestaltung GmbH
Schwalbacher Straße 93, D-65183 Wiesbaden, Telefon: (0611) 5420-810, Fax: -840
info@polarlicht.com



2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

2.1 Aufruf der Webseite
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Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Die Agentur hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,
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- für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
- dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
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Ihnen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense
Diese Website benutzt Google AdSense, einen Dienst zum Einbinden von Werbeanzeigen der Google Inc. (“Google”). Google AdSense verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden. Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) und Auslieferung von Werbeformaten werden an einen Server von Google in den USAübertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammenführen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1
Erfassung und Weitergabe von Informationen:
Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.
Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter
Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy. Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.

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6. Plugins sozialer Netzwerke (Social Plugins)
Auf unserer Webseite werden keine Plugins sozialer Netzwerke eingesetzt.



7. Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

7.1 Auskunft
Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

- Zwecke der Verarbeitung,
- Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
- falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
- sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
- ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
- ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

7.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

7.3 Löschung
Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
- Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

7.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

- Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
- Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

7.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

7.6 Widerspruch
Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Agentur formlos mitzuteilen.

7.7 Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

7.8 Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 15. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

Datenschutz

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